"Lüge vergeht, Wahrheit besteht!"
-Helmuth von Moltke


The SWISS FEDERAL POLICE wants("Recommendation")
swiss internet access providers to restrict access to
some homepages!!!The following is the entire text
(in german) from the SWISS FEDERAL POLICE:

SCHWEIZERISCHE BUNDESPOLIZEI
POLIZIA FEDERALE SVIZZERA
POLICE FEDERALE SUISSE
SWISS FEDERAL POLICE
         
Taubenstrasse 16                 Bern, 23. Juli 1998/Br
3003 Bern
         
Telefon 031/322 45 11
Telefax 031/322 98 76
         
         
                          An
                          Internet Service Provider
                          in der Schweiz
         
         
Zugang zu strafbaren Inhalten auf dem Internet
         
Sehr geehrte Damen und Herren
         
Im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit als Staatsschut-
zbehörde des Bundes stossen wir bei Recherchen im Internet
immer wieder auf Web-Sites, deren Inhalte als strafrelevant zu 
qualifizieren sind. In Betracht  fällt hierbei vor allem der 
Tatbestand der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Strafgesetz-
buch/StGB). 
In Frage fallen aber auch weitere Strafbestände, wie 
Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) oder Pornographie 
(Art. 197 StGB).
         
Nachführen führen wir eine erste nicht abschliessende Liste
auf, welche Adressen derartiger Web-Sites enthält.
         
In Anlehnung an den Bericht vom Mai 1996 einer interde-
partementalen Arbeitsgruppe zu strafrechtlichen, datens-
chutzpflichtigen und uhrheberrechtlichen Fragen rundums 
Internet (zu beziehen unter
         http://www.admin.ch/ejpd/d/bj/internet/inbearbd.htm)
sowie auf den Entscheid des Bundesgerichts zum sog. 
Telekiosk der damaligen Telekom PTT (BGE 121 IV 109
ff.), dessen Erwägungen sich auch auf a ccess-providers 
übertragen lassen, steht mit dem durch Sie gegebenenfalls 
ermöglichten Zugang zu den entsprechenden Sites eine 
Strafbare Gehilfenschaft zu den obge-nannten Delikten in 
Frage.
Im Hinblick auf diese Rechts- und Sachlage ersuchen wir 
Sie, darum besorgt zu sein, die Sperrung des Zugangs zu 
den in der nachfolgenden Liste genannten Sites (wie auch 
zu anderen, über deren Strafbaren Inhalt Sie Kenntnis 
haben) für Ihre Abonnenten zu prüfen und die im genannten 
Bericht aufgeführten
Empfehlungen nachzuleben.
         
H:\TEXTE\BUPO\PROJEKTE\INTERNET\rundschreiben-
provider-1.doc
Adressen entsprechender Web-Sites:
         http://www.ety.com/tell/
         http://www.webcom.com/ezundel/index.htm
         http://www.vho.org
         http://abbc.net/islam/deutsch/deutsch.htm
         http://www.ostara.org/frohlich/
         
         Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur 
Verfügung (Sachbearbeiter: H.U.Bühler, Tel 031/322 45 25). Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und verbleiben                           Mit freundlichen Grüssen                           Der Chef der Bundespolizei

                          i.A. H.U. Bühler