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Israel Shahak:
Jüdische Religion,
Jüdische Geschichte
(Book online)
34



Mord und Völkermord

Nach der jüdischen Religion ist der Mord an einem Juden ein Kapitalverbrechen und eine der drei schwersten Sünden (die beiden anderen sind Götzenanbetung und Unkeuschheit). Jüdische religiöse Gerichte und weltliche Autoritäten müssen jeden, der sich des Mordes an einem Juden schuldig gemacht hat, bestrafen, auch über die Grenzen der normalen Rechtsprechung hinaus. Ein Jude, der den Tod eines anderen Juden indirekt verursacht, verstößt jedoch nur gegen das, was das talmudische Gesetz eine Sünde gegen die "Gesetze des Himmels" nennt, und ist von Gott und nicht von den Menschen zu bestrafen.

Die Sache sieht ganz anders aus, wenn es sich bei dem Opfer um einen Nichtjuden handelt. Ein Jude, der einen Nichtjuden ermordet, begeht nur eine Sünde gegen die Gesetze des Himmels und kann deshalb nicht von einem Gericht bestraft werden. Verursacht er indirekt den Tod eines Nichtjuden, so hat er überhaupt keine Sünde begangen.

Daher meint einer der drei bedeutendsten Kommentatoren des Schulchan Aruch, daß man gegen einen Nichtjuden "nicht den Arm heben darf, um ihm ein Leid zuzufügen. Man darf ihm jedoch indirekt Schaden zufügen, indem man z.B. eine Leiter wegnimmt, nachdem er in einen Felsspalt gefallen ist ... hier gibt es kein Verbot, da es nicht direkt geschah". Er weist jedoch darauf hin, daß eine Handlung, die direkt zum Tod eines Nichtjuden führt, immer dann verboten ist, wenn sie Feindschaft gegenüber Juden schürt.

Ein nichtjüdischer Mörder, der zufällig unter die jüdische Rechtsprechung fällt, ist immer hinzurichten, gleichgültig, ob das Opfer Jude war oder nicht. Handelte es sich jedoch beim Opfer um einen Nichtjuden und tritt der Mörder zum Judaismus über, so erfolgt keine Bestrafung.

All dies hat einen direkten und praktischen Bezug zu den Realitäten im Staate Israel. Die Strafgesetze des Staates unterscheiden nicht zwischen Juden und Nichtjuden, wohl aber bestimmte orthodoxe Rabbiner, die ihre Gläubigen nach der Halacha führen. Von besonderer Bedeutung ist der Beistand, den sie ihren religiösen Soldaten gewähren.

Da aber das wenig strikte Verbot der Ermordung von Nichtjuden nur für "Nichtjuden, mit denen wir [die Juden] keinen Krieg führen" gilt, zogen verschiedene rabbinische Kommentatoren früher den logischen Schluß, daß im Krieg alle Nichtjuden, die zu einer feindlichen Bevölkerung gehören, getötet werden können oder sogar müssen. Seit 1973 wird diese Lehrmeinung bei der Unterweisung religiöser israelischer Soldaten öffentlich propagiert. Eine erste solche offizielle Aufforderung enthielt ein Büchlein, das die Zentrale Regionale Kommandatur der israelischen Armee veröffentlichen, zu deren Gebiet das besetzte Westjordanland gehört. In diesem Büchlein schreibt der Heeres-Oberrabbiner:

Wenn unsere Streitkräfte während eines Krieges oder bei einer Verfolgung oder bei einem Angriff Zivilisten antreffen und es nicht sicher ist, ob diese unsere Streitkräfte schädigen können, so können und müssen sie gemäß der Halacha getötet werden... Unter keinen Umständen ist einem Araber zu trauen, auch wenn er den Eindruck eines zivilisierten Menschen erweckt... wenn unsere Streitkräfte im Krieg gegen den Feind vorgehen, dürfen sie nicht nur, sondern müssen sogar nach der Halacha auch harmlose Zivilisten töten, d.h. auch Zivilisten, deren Harmlosigkeit von vornherein feststeht.

Dieselbe Lehrmeinung vertritt ein Rabbiner gegenüber einem jungen israelischen Soldaten in einem Briefwechsel, der im Jahrbuch einer der renommiertesten religiösen Hochschulen des Landes, Midraschijatt Noam, veröffentlicht wurde, in der viele Führer und Aktivisten der nationalen religiösen Partei und des Gusch Emunim ausgebildet wurden.

Brief des Soldaten Mosche an den Rabbi Schimon Weiser

Mit Gottes Hilfe, an Euer Gnaden, mein geehrter Rabbi,

zunächst einmal möchte ich fragen, wie es Ihnen und Ihrer Familie geht. Ich hoffe gut. Auch mir geht es dank Gottes Hilfe gut. Ich habe schon eine lange Zeit nicht geschrieben. Vergeben Sie mir deshalb. Manchmal erinnere ich mich des Verses "Wann soll ich kommen und vor Gott erscheinen?" Ich hoffe, bin aber nicht sicher, daß ich an einem meiner Urlaubstage kommen kann. Ich muß.

Bei einer Diskussion in unserer Gruppe ging es um die "Unbeflecktheit der Waffen". Wir diskutierten, ob es erlaubt sei, unbewaffnete Menschen oder Frauen und Kinder zu töten. Oder ob wir Rache an den Arabern nehmen sollten? Als dann jeder nach seinem Verständnis der Dinge antwortete, konnte ich keine klare Entscheidung fällen, ob die Araber wie die Amalekiter zu behandeln seien, d.h. ob es erlaubt sei, sie zu ermorden [sic!], bis es an sie unter dem Himmel keine Erinnerung mehr gibt,oder ob man vielleicht so wie in einem gerechten Krieg verfahren soll, in dem nur die Soldaten getötet werden?

Ein zweites Problem, das ich habe, besteht darin, ob ich mich selbst in Gefahr bringen darf, indem ich eine Frau am Leben lasse? Es hat nämlich Fälle gegeben, in denen Frauen Handgranaten warfen. Oder darf ich Wasser einem Araber geben, der seine Hände erhebt, wenn es guten Grund für die Furcht gibt, daß er mich nur täuschen und umbringen will? Solche Dinge sind geschehen.

Ich schließe mit einem herzlichen Gruß an den Rabbi und seine gesamte Familie.-

Mosche.

Antwort von R. Schimon Weiser an Mosche

Mit der Hilfe des Himmels. Lieber Mosche, viele Grüße.

Ich begann diesen Brief heute abend, obwohl ich weiß, daß ich ihn heute abend nicht beenden kann, da ich sehr beschäftigt bin und ich gerne einen längeren Brief schreiben würde, um Deine Fragen ausführlich zu beantworten. Aus diesem Grunde muß ich abschreiben und auslegen einige Worte unserer Weisen seligen Angedenkens.

Die nichtjüdischen Nationen verfahren nach der Regel, daß Krieg seine eigenen Regeln hat, ähnlich wie Fußball oder ein Basketballspiel. Nach den Worten unserer Weisen seligen Angedenkens [...] ist für uns Krieg kein Spiel, sondern eine Lebensnotwendigkeit. Wir dürfen nur nach diesem Maßstab entscheiden, wie wir den Krieg zu führen haben.

Einerseits [...] lernen wir anscheinend, daß, wenn ein Jude einen Nichtjuden ermordet, er als Mörder zu betrachten ist und - abgesehen davon, daß kein Gericht das Recht zu einer Bestrafung hat - wiegt die Tat genauso schwer wie jeder andere Mord. Bei denselben Autoritäten [...] lesen wir aber auch, daß Rabbi Schimon zu sagen pflegte: "Der Beste der Nichtjuden - töte ihn; die Beste der Schlangen - zertritt ihr den Kopf."

Man könnte vielleicht einwenden, daß der Ausdruck "töten" in den Worten von R. Schimon nur bildlich gemeint ist und nicht wörtlich, sondern in der Bedeutung "unterdrücken" oder ähnlich verstanden werden kann. Somit vermeiden wir einen Widerspruch mit den früher zitierten Autoritäten. Man könnte auch meinen, daß diese Worte, obwohl sie wörtlich gemeint sind, [nur] seine eigene persönliche Meinung wiedergeben, die von anderen [früher zitierten] Weisen bestritten wurden. Ihre richtige Erläuterung finden wir jedoch in den Tossafot . Hier [...] lesen wir folgenden Kommentar zu der talmudischen Aussage, daß man Nichtjuden, die in einen Brunnen fallen, nicht heraushelfen soll, aber auch nicht reinstoßen darf, um sie zu töten. Das bedeutet, daß man sie weder vor Todesgefahr schützen noch direkt töten darf. In den Tossafot steht folgendes: "Und wenn man es in Frage stellt, [da] an anderer Stelle gesagt wurde der beste der Nichtjuden - töte ihn, dann lautet die Antwort, daß dieses [Wort] auf Kriegszeiten gemünzt ist." [...]

Nach den Kommentatoren der Tossafot muß man unterscheiden zwischen Krieg und Frieden. In Zeiten des Friedens darf man zwar keinen Nichtjuden töten, in Kriegszeiten ist es jedoch eine Mizwa [zwingend vorgeschriebene religiöse Pflicht], sie umzubringen. [...]

Und dies ist der Unterschied zwischen einem Juden und einem Nichtjuden: Obgleich die Regel "Wer auch immer dich töten will, den töte zuerst" für einen Juden gilt, wie es geschrieben steht im Traktat Sanhedrin [des Talmuds] auf Seite 72a; es gilt für ihn jedoch nur, wenn er einen [echten] Grund zu der Furcht hat, daß man ihn töten will. Bei einem Nichtjuden im Krieg nimmt man dies in der Regel an, außer, wenn es klar auf der Hand liegt, daß er keine bösen Absichten hegt. Dies ist die Vorschrift der "Unbeflecktheit der Waffen" nach der Halacha und nicht die allgemeine Auffassung, die jetzt in der israelischen Armee herrscht und der Grund für viele [jüdische] Opfer ist. Ich lege bei einen Ausschnitt aus einer Zeitung mit der letzte Woche in der Knesset vom Rabbi Kalman Kahana gehaltenen Rede, die sehr lebensnah und auch schmerzlich zeigt, wie diese "Unbeflecktheit der Waffen" Opfer gefordert hat.

Ich schließe hier in der Hoffnung, daß Du den Brief wegen seiner Länge nicht langweilig findest. Dieses Thema wurde erörtert auch ohne Deinen Brief. Dein Brief hat mich aber veranlaßt, die ganze Angelegenheit aufzuschreiben.

Friede sei mit Dir und allen Juden, und [hoffentlich] sehe ich Dich bald, so wie Du es sagst. Grüße -

Schimon.

Antwort von Mosche an R. Schimon Weiser

An Seine Gnaden, mein lieber Rabbi,

zunächst einmal hoffe ich, daß Sie und Ihre Familie bei Gesundheit sind und daß es Ihnen gut geht.

Ich habe Ihren langen Brief erhalten und danke Ihnen für Ihre persönliche Fürsorge, denn ich nehme an, daß Sie an viele Menschen schreiben müssen und Sie die meiste Zeit für Ihre eigenen Studien brauchen.

Deshalb ist mein Dank von doppelter Herzlichkeit.

Was den Brief betrifft, so habe ich ihn wie folgt verstanden:

In Kriegszeiten habe ich nicht nur die Erlaubnis, sondern sogar die Pflicht, jeden arabischen Mann und jede arabische Frau, den oder die ich treffe, zu töten, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß sie am Krieg gegen uns direkt oder indirekt beteiligt sind. Und was mich angeht, so habe ich sie getötet, auch wenn ich damit möglicherweise gegen das Kriegsrecht verstoßen habe. Ich meine, daß die Frage der Unbeflecktheit der Waffen bei den mit der Erziehung befaßten Institutionen, zumindest den religiösen, vorzubringen ist, damit sie Stellung zu diesem Thema beziehen und sich nicht auf dem großen Gebiet der "Logik" verlieren, und zwar besonders bei diesem Thema. Diese Vorschrift muß erläutert werden, damit man weiß, wie sie in der Praxis zu befolgen ist. Ich bedaure, sagen zu müssen, daß ich verschiedene Arten der "Logik" sogar hie und da bei meinen religiösen Kameraden festgestellt habe. Ich hoffe, daß Sie in dieser Angelegenheit aktiv werden, damit unsere Jungs eine klare und unzweideutige Vorstellung über die Haltung ihrer Vorfahren erhalten.

Ich schließe hier in der Hoffnung, daß, wenn der Schulungskurs in etwa einem Monat endet, ich in der Lage sein werde, die Jeschiwa [Talmudhochschule] zu besuchen. Grüße - Mosche.

Diese Doktrin der Halacha in Bezug auf Mord steht prinzipiell nicht nur im Gegensatz zu den Strafgesetzen in Israel, sondern auch, wie in den zitierten Briefen erwähnt, zu den offiziellen militärischen Vorschriften. Es kann jedoch nur wenig Zweifel darüber geben, daß in der Praxis diese Doktrin einen Einfluß auf die Justizverwaltung ausübt, besonders durch die Miltärbehörden. In allen Fällen, in denen Juden bei militärischen oder paramilitärischen Maßnahmen arabische Nichtkombattanten ermordeten (wie etwa im Falle des Massenmords in Kafr Kassim im Jahre 1956), erhielten die Mörder, wenn sie nicht völlig unbehelligt blieben, in der Tat nur extrem geringe Strafen oder weitreichende Straferlässe, was schon fast an Freispruch grenzte.



 
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"Jüdische Religion, Jüdische Geschichte":
Inhaltsverzeichnis: 

A/ 1- Israel - ein Utopia für Auserwählte?

B/ 6- Vorurteile und Verfälschungen

C/ 12- Orthodoxie und Interpretation

D/ 23- Die Bürde der Geschichte

E/ 33- Gesetze gegen Nichtjuden

F/ 49- Politische Konsequenzen




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