Rettung von Leben Die höchste Bestimmung des menschlichen Lebens und die Pflicht eines jeden Menschen, sein Äußerstes zu tun, um das Leben eines Mitmenschen zu retten, ist natürlich ein Thema von größter Bedeutung. Es ist auch von besonderem Interesse im Zusammenhang mit jüdischen Angelegenheiten angesichts der Tatsache, daß die jüdische öffentliche Meinung - manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht - seit dem Zweiten Weltkrieg "die ganze Welt" oder zumindestens Europa beschuldigt hat, tatenlos zugesehen zu haben, wie die Juden ermordet wurden. Wir wollen deshalb einmal nachprüfen, was die Halacha dazu zu sagen hat. Die Halacha erklärt es zur höchsten Pflicht, das Leben eines Mitjuden zu retten. Sie setzt dazu alle anderen religiösen Pflichten und Verbote außer Kraft, sofern sie nicht die drei schwersten Sünden Ehebruch (einschließlich Inzest), Mord und Götzenanbetung betreffen. In Bezug auf die Nichtjuden gilt das talmudische Grundprinzip, daß deren Leben nicht gerettet werden darf, obwohl es verboten ist, sie direkt zu töten. Im Talmud selbst lautet diese Maxime wie folgt: "Nichtjuden darf man weder [aus einem Brunnen] herausheben noch [in einen Brunnen] hineinstoßen." Maimonides sagt: Was die Nichtjuden betrifft, mit denen wir nicht im Krieg stehen, ... so darf ihr Tod nicht herbeigeführt werden. Es ist jedoch verboten, sie zu retten, wenn sie sich in Todesgefahr befinden. Wenn man z.B. sieht, daß einer von ihnen in einen See fällt, sollte er nicht gerettet werden, denn es steht geschrieben: "Auch sollst du nicht das Blut deiner Mitmenschen vergießen", aber [ein Nichtjude] ist nicht dein Mitmensch. Insbesondere darf ein jüdischer Arzt keinen nichtjüdischen Patienten behandeln. Maimonides, selbst ein berühmter Arzt, drückt sich ziemlich klar aus: In einem weiteren Absatz wiederholt er die Unterscheidung zwischen "deinem Mitmenschen" und einem Nichtjuden und schließt: "Und daraus sollt ihr lernen, daß es verboten ist, einen Nichtjuden sogar gegen Bezahlung zu heilen..." Die offensichtliche Weigerung eines Juden, insbesondere eines jüdischen Arztes, das Leben eines Nichtjuden zu retten, kann die Gegnerschaft mächtiger Nichtjuden herausfordern und so Juden in Gefahr bringen. Besteht eine solche Gefahr, so hat die Pflicht zu ihrer Vermeidung Vorrang vor dem Verbot, den Nichtjuden zu helfen. In diesem Sinne fährt Maimonides fort: "Aber wenn Du seine oder ihre Feindschaft fürchtest, so heile ihn oder sie gegen Bezahlung, weil es verboten ist, dies ohne Bezahlung zu tun." In der Tat war Maimonides selbst Saladins Leibarzt. Seine strikte Forderung nach Bezahlung, möglicherweise um sicherzustellen, daß dies nicht aus Mitleid, sondern als unvermeidbare Pflicht erfolgt, ist jedoch nicht absolut. An einer anderen Stelle erlaubt er nämlich die Behandlung von Nichtjuden, wenn deren Feindschaft zu befürchten ist, "auch gratis, wenn dies sich nicht vermeiden läßt". Die ganze Doktrin, nämlich das Verbot der Lebensrettung eines Nichtjuden oder seiner Heilung sowie die Aufhebung dieses Verbots in den Fällen, in denen Feindschaft zu fürchten ist, findet sich (nahezu wörtlich) auch bei anderen bedeutenden Autoritäten wie dem Arba-ah Turim aus dem 14. Jahrhundert und in Karos Bet Jossef sowie in seinem Schulchan Aruch. Unter Berufung auf Maimonides ergänzt der Bet Jossef : "Und es ist erlaubt, ein Medikament bei einem Heiden auszuprobieren, wenn dies zweckmäßig ist." Auch diese Aussage findet sich bei dem bekannten R. Moses Isserles. Bei den halachischen Autoritäten besteht Übereinstimmung, daß die Bezeichnung "gojim" in obiger Lehrmeinung für alle Nichtjuden gilt. Eine einsame andere Meinung vertritt R. Moses Rivkes, Autor eines kleineren Kommentars zum Schulchan Aruch. Er schreibt: Unsere Weisen sagen dies nur über Heiden, die zu ihrer Zeit Götzen anbeteten und nicht an den Auszug der Juden aus Ägypten oder an die Erschaffung der Welt ex nihilo glaubten. Doch die Nichtjuden, in deren [schützendem] Schatten wir, das Volk Israel, im Exil verstreut leben, glauben an die Erschaffung der Welt ex nihilo und an den Auszug aus Ägypten und an viele Prinzipien unserer eigenen Religion und beten zu dem Schöpfer des Himmels und der Erden... Es gibt nicht nur kein Verbot, ihnen zu helfen, wir haben sogar die Pflicht, für ihr Wohlergehen zu beten. Dieser Passus aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist ein beliebtes Zitat der apologetischen Gelehrten. In der Tat geht es nicht so weit, wie die Apologeten vorgeben, denn es befürwortet eine Aufhebung des Verbots, das Leben eines Nichtjuden zu retten, macht es aber nicht zur Pflicht wie im Falle eines Juden. Und auch diese Großzügigkeit erstreckt sich nur auf Christen und Moslems, nicht auf die Mehrheit der Menschen. Vielmehr zeigt es nur, daß es eine Möglichkeit gab, wie die strenge Doktrin der Halacha nach und nach gelockert werden könnte. Es bleibt jedoch eine Tatsache, daß die Mehrheit der späteren halachischen Autoritäten weit davon entfernt war, Rivkes' Humanität auf andere Teile der Menschheit auszudehnen; alle haben sie sich von dieser Großherzigkeit distanziert.
|
|
A/ 1- Israel - ein Utopia für Auserwählte?
B/ 6- Vorurteile und Verfälschungen
C/ 12- Orthodoxie und Interpretation
D/ 23- Die Bürde der Geschichte
E/ 33- Gesetze gegen Nichtjuden
F/ 49- Politische Konsequenzen
|
|||||||||||||||||||||||||
Latest Additions
The Protocols of Zion - Online - in 7 Linguages:
|