(3) Verlorenes Eigentum Findet ein Jude
fremdes Eigentum, dessen wahrscheinlicher Besitzer ein Jude
ist, so muß der Finder durch öffentliche
Bekanntmachung unbedingt alle Anstrengungen unternehmen, um
seinen Fund zurückzugeben. Dagegen ist nach dem Talmud
und allen früheren rabbinischen Autoritäten dem
jüdischen Finder nicht nur erlaubt, den Gegenstand, den
ein Nichtjude verloren hat, sich anzueignen, sondern es ist
geradezu verboten, ihn zurückzugeben. Erst als in
neuerer Zeit ín den meisten Ländern Gesetze
erlassen wurden, die die Rückgabe von verlorenen
Gegenständen zur Pflicht machen, wiesen die
rabbinischen Autoritäten die Juden an, entsprechend
diesen Gesetzen zu handeln, und zwar als ein Akt des zivilen
Gehorsams dem Staate gegenüber und nicht als eine
religiöse Pflicht, d.h., es ist nichts zu unternehmen,
um den Besitzer zu finden, wenn er wahrscheinlich ein
Nichtjude ist. |
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A/ 1- Israel - ein Utopia für Auserwählte?
B/ 6- Vorurteile und Verfälschungen
C/ 12- Orthodoxie und Interpretation
D/ 23- Die Bürde der Geschichte
E/ 33- Gesetze gegen Nichtjuden
F/ 49- Politische Konsequenzen
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