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Israel Shahak:
Jüdische Religion,
Jüdische Geschichte
(Book online)
93
Leserbriefe
Einige meiner in hebräischen Zeitungen veröffentlichten Leserbriefe



Das jüdische Religionsgesetz ist inhuman,

Haarez , 31. Dezember 1995

In seinem Artikel ("Wer ist ein Verfolger", Haarez, 11. Dezember) zitiert Rabbiner Jehuda Hankin den Vers "Du sollst auch nicht stehen wider deines Nächsten Blut" (3. Mose 19, 16) und versucht, ihn mit dem Gesetz zu vergleichen, das "allen zivilisierten Staaten gemeinsam ist und allen Bürgern zur Pflicht macht, das Leben eines jeden anderen Menschen zu retten". Diese Pflicht, so der Autor, leitet sich nur von den zitierten biblischen Versen ab. Als ob die elementare Pflicht, menschliches Leben zu retten, nicht schon im alten Griechenland und Rom bekannt gewesen wäre!

Wir wollen das Problem des Ursprungs dieser Pflicht verlassen und uns stattdessen auf die Frage konzentrieren, was das Wort "Mensch" [hebr.: Adam] in diesem jüdischen Religionsgesetz bedeutet. Ich weiß nicht, ob der Rabbiner das gutbekannte talmudische Diktum meinte, das als Grundlage für das gesamte jüdische Religionsgesetz gilt: "Ihr [die Juden] werdet Menschen [Adam] genannt. Die anderen Völker der Erde (d.h. Nichtjuden) werden aber nicht Menschen [Adam]" genannt, was die Verwendung des Begriffs "Mensch" [Adam] nur auf die Juden beschränkt. An einer anderen Stelle in seinem Artikel, in dem er das Verbot der Tötung von Nichtjuden ['Gojim'] " erörtert, benutzt er nicht den Ausdruck "Menschen", sondern spricht nur von "Nichtjuden". Er unterläßt es aber zu sagen, daß das jüdische Religionsgesetz ein allgemeines und gleiches Verbot hinsichtlich der Tötung von "Menschen" kennt. Desgleichen erwähnt er nicht, daß, obgleich den Juden das Töten von Nichtjuden verboten ist, sich dieses Verbot sehr stark vom Verbot, Juden zu töten, unterscheidet. Im Gegensatz zu dem, was "einige zivilisierte Staaten gemeinsam haben", darf ein Jude, wenn er einen Nichtjuden tötet, nach dem jüdischen Religionsgesetz nicht bestraft werden und wird auch nicht als Mörder betrachtet.

Das jüdische Religionsgesetz stellte schon im Talmud ausdrücklich fest, daß Juden das Leben eines Nichtjuden nicht retten dürfen. Was das Leben eines nichtreligiösen Juden betrifft, so steht im jüdischen Religionsgesetz, daß der fromme Jude ihn töten sollte, wenn er dazu in der Lage ist. Maimonides schrieb: "Was jedoch die Nichtjuden, mit den wir uns nicht im Krieg befinden, und die [jüdischen] Schäfer kleiner Viehherden und ähnliche [jüdische] Sünder betrifft, so sollten wir nicht absichtlich ihren Tod herbeiführen. Es ist jedoch verboten, sie zu retten, da geschrieben steht: 'Du sollst auch nicht stehen wider deines Nächsten Blut', und ein Nichtjude ist nicht 'Dein Nächster'" (Gesetze betreffend Mord und Lebensrettung, Kapitel 4, Gesetz 11). Was die jüdischen Sünder angeht, schrieb Maimonides an etwa derselben Stelle: "Es ist jedoch eine fromme Pflicht ['Mizwa' in Hebräisch, derselbe Begriff, der zum Beispiel für die Ausübung von Barmherzigkeit verwendet wird], jüdische Ungläubige und Götzenanbeter ... zu töten. Wenn die Juden die Macht haben, sie öffentlich durch Abschlagen des Kopfes mit dem Schwert zu töten, so sollten sie dies tun." (ebenda, Gesetz 10).

Was die Rettung von Leben angeht, so wird die Angelegenheit besonders in Bezug auf die Gesetze des Sabbats behandelt. Wenn die Rettung des Lebens eines Nichtjudens durch einen frommen Juden es erforderlich macht, den Sabbat zu verletzen, dann ist solch eine Verletzung streng verboten. Eine solche Verletzung ist jedoch erlaubt und sogar Pflicht, soll das Leben eines Juden gerettet werden. Der Weise Rabbi Akiba Eger (gestorben 1837), dessen Anmerkungen zum wichtigsten Kompendium des jüdischen Religionsgesetzes Schulchan Aruch in den normalen Ausgaben des Buches erscheinen und somit sicherlich im "Kolel" der Bar-Ilan-Universität, an der Jigal Amir studierte, bekannt sind, hat festgelegt, daß es den Juden verboten ist, ein an einem Sabbat gefährdetes Schiff zu retten, wenn nicht genau bekannt ist, ob sich Juden auf dem Schiff befinden, da die meisten Schiffsreisenden Nichtjuden sind.

Eine Erörterung dessen, was die Juden allein am Sabbat tun sollten, falls eine Wand auf Menschen eingestürzt ist, findet sich schon im Talmud. Der Talmud legt fest, daß ein Jude nur dann Steine an einem Sabbat anheben darf, wenn die Möglichkeit besteht, daß sich ein Jude unter dem Steinhaufen befindet. Frommen Juden ist es natürlich auch streng verboten, einen Nichtjuden bei Gefährdung seines Lebens an einem Sabbat ärztliche Hilfe zuteil kommen zu lassen, es sei denn, durch die Behandlung des Nichtjuden können auch gefährdete Juden gerettet werden. Ich möchte herausstellen, daß diese Vorschrift in der heutigen Zeit angewandt und von religiösen, insbesondere ultra-religiösen ["Haredim"] Juden befolgt wird. Im Gegensatz zu ihnen versuchen diejenigen, die wir "Gojim" nennen, in den meisten Fällen, das Leben jedes Menschen zu retten.

Somit ist im Gegensatz zu den Gesetzen und Bräuchen der meisten zivilisierten Staaten das jüdische Religionsgesetz ein inhumanes Gesetz ohne Wenn und Aber. Diese Unmenschlichkeiten werden wieder und wieder in all seinen Büchern, im Schulchan Aruch und den wichtigsten Kommentatoren wiederholt. Wir sollten wissen, daß immer dann, wenn die Polizei des nichtjüdischen Staates nicht eingriff, sich die frommen Juden in der Tat weigerten, das Leben eines Nichtjuden zu retten und alle nichtreligiösen Juden ohne Gerichtsverfahren grausam direkt oder durch "Ehrabschneidung" töteten. Sie töteten nicht nur jüdische "Denunzianten" oder "Verfolger", sowie es kürzlich behauptet wurde. Sie beachteten das Gebot "Du sollst nicht töten" überhaupt nicht, wenn sie diejenigen umbrachten, die sie als jüdische Häretiker betrachteten, und zwar ebensowenig wie die Inquisition oder die Kreuzzügler an dasselbe Gebot, an das sie ebenfalls glaubten, hielten, als sie Menschen töteten, die sie als Feinde Gottes ansahen.

Es gibt jedoch zwei wichtige Unterschiede zwischen diesen beiden Fällen. Was die katholische Inquisition tat, ist hauptsächlich aus dem Grunde gut bekannt, weil die katholischen Aufrührer und Ungläubigen sowie andere christliche Kritiker dagegen protestierten. Nicht bekannt ist jedoch, was die getan haben, die man mit dem Begriff "jüdische Inquisition" belegen kann und nicht weniger grausam handelte als die katholische Inquisition. Der Grund hierfür liegt darin, daß die Mehrheit der Juden nicht auf die Stimme der jüdischen Aufrührer und Ungläubigen hörte, sondern es vorzog, den Rabbinern zu lauschen. Letztere "erklären" das jüdische Religionsgesetz den weltlichen Juden solange, bis sie in der Lage sind, eine Theokratie zu errichten, in der sie die weltlichen Juden schlechter behandeln, als es Chomeini bei weltlichen Iranern tat. Sie werden alle Juden töten (oder "umerziehen"), die ihnen nicht gehorchen wollen. Hinzu kommt noch, wie sie mit den Nichtjuden, d.h. in unserem Falle die Palästinenser, verfahren werden.

Der zweite Unterschied zwischen uns, den Juden, und den Christen liegt darin, daß die Katholische Kirche und sicherlich auch die Mehrheit der heute lebenden Christen die Taten der Inquisition bereut haben. Sie unterstützen, in einigen Fällen zumeist verbal, die Freiheit der Rede und der Gedanken und die demokratische Regierung. Haben Sie im Gegensatz dazu schon einmal im Judaismus von einem orthodoxen Rabbiner oder wenigstens einem konservativen oder Reform-Rabbiner gehört, der Reue über das zeigte, was Maimonides über die Nichtjuden sagte? Oder haben Sie schon einmal im Judaismus von einem Rabbiner gehört, der eine einzelne Aussage des Talmuds mißbilligt? Die unausweichliche Schlußfolgerung besteht darin, daß die jüdische religiöse Tradition, zu der auch das Verbot der Rettung des Lebens eines Nichtjuden und die Pflicht zum Töten der weltlichen Juden gehört, noch immer eine Gefahr darstellt, da sie über einige Juden noch immer die Macht haben.

Wie sagte Rabbiner Hankin: Er gibt keinen Zusammenhang zwischen den zivilen Gesetzen, die jeden Bürger zur Hilfe eines jeden Menschen verpflichten, dessen Leben in Gefahr ist (gleichgültig ob jüdisch oder nicht), und dem jüdischen Religionsgesetz, das diese menschliche Pflicht ausdrücklich nur auf die Juden beschränkt.


 
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Nachwort von Edward W. Said

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Inhaltsverzeichnis: 

A/ 1- Israel - ein Utopia für Auserwählte?

B/ 6- Vorurteile und Verfälschungen

C/ 12- Orthodoxie und Interpretation

D/ 23- Die Bürde der Geschichte

E/ 33- Gesetze gegen Nichtjuden

F/ 49- Politische Konsequenzen






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